Abteilung für Ultraschalldiagnostik
Allgemeines zum Leistungsspektrum
Ultraschallwellen sind – im Gegensatz beispielsweise zu Röntgenstrahlen – mechanische Wellen, die bei Anwendung im diagnostischen Bereich nicht zu einer Schädigung des untersuchten Gewebes oder gar der Erbanlagen führen. Auch nach über 30-jähriger Anwendung sind keine ernsthaften Hinweise auf eine mögliche Schädigung vor allem des heranwachsenden Kindes bei der vorgeburtlichen Untersuchung bekannt geworden.
Eine gewisse Einschränkung gilt für die sog. Spektraldoppleruntersuchung, die zu einer umschriebenen Erwärmung des Gewebes führen kann und deshalb im ersten Drittel der Schwangerschaft, in dem der heranwachsende Embryo besonders empfindlich gegen äußere Einflüsse ist, nicht angewandt werden soll.
Die Ultraschalluntersuchung ist eine personenbezogene Methode, d. h. aus der zeitlichen und räumlichen Abfolge bei der Untersuchung aufgezeichneten sog. Schnittbilder stellt sich der Untersucher im Kopf ein Bild des untersuchten Organs zusammen. Die erstellten Aufnahmen sind nur ein Teil des Gesamtbildes, die bestimmte Standardebenen und vor allem von der Norm abweichende Befunde erfaßt und dokumentiert.
Nähere Informationen über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten finden sie folgend.
Besteht bei einer Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko für Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom, umgangssprachlich oft noch als Mongolismus bezeichnet), kann dies durch eine Fruchtwasseruntersuchung ausgeschlossen bzw. bestätigt werden.
Hierbei wird unter kontinuierlicher Ultraschallsicht die Fruchthöhle durch die Bauchdecke punktiert und ca. 10-15 ml Fruchtwasser entnommen, das je nach Fragestellung z.B. in unserer Abteilung für Humangenetik und Zytogenetik weiter untersucht wird. Die Untersuchung dauert in der Regel nur wenige Sekunden, mit Vorbereitung etc. einige Minuten. Anschließend wird körperliche Schonung für 1-2 Tage empfohlen, Bettruhe ist nicht erforderlich.
Als invasiver Eingriff ist die Amniozentese mit dem Risiko der Auslösung einer Fehlgeburt durch Blasensprung, Blutung oder Infektion in einer Größenordnung von 0,5 % verbunden. Eine kindliche Schädigung durch Verletzung ist zwar theoretisch möglich, das Risiko aber sehr gering (weit unter 0,03%); noch weit unwahrscheinlicher ist eine mütterliche Gefährdung durch Blutung oder Infektion (unter 0,001%).
Durchführbar ist der Eingriff ab 13 vollendeten Schwangerschaftswochen.
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Die Nabelschnurpunktion ist das Mittel der Wahl bei begründetem Verdacht auf kindliche Blutarmut (z.B. bei Wassereinlagerungen im Körper des Feten oder bei Blutgruppenunverträglichkeit), außerdem neben der Amniozentese die sicherste Methode zur fetalen Chromosomenanalyse.
Unter Ultraschallsicht wird durch die Bauchdecke die Nabelschnur punktiert und Blut zur weiteren Untersuchung entnommen. Der Eingriff wird meist ambulant durchgeführt, danach wird körperliche Schonung empfohlen. Die Dauer des Eingriffs variiert von einigen Sekunden bis zu einigen Minuten.
Das Risiko des Eingriffs (z.B. Blutung aus der Punktionsstelle) liegt mit 1 – 1,5 % etwas über dem der Amniozentese.
Blutgruppenunverträglichkeit
Die bekannteste Blutgruppenunvertäglichkeit ist die Rhesusinkompatibilität. Hierbei kommt es durch direkten Kontakt rhesusnegativer Mütter mit rhesuspositivem Blut zur Bildung von sog.irregulären Antikörpern (körpereigene Abwehrstoffe), die rhesuspositive Blutzellen angreifen. Die angegriffenen Blutzellen werden dadurch zerstört (Hämolyse). Der Kontakt kann entstehen durch (heute sehr seltene) fehlerhafte Transfusion von rhesuspositivem Blut, häufiger durch Übertritt von kindlichem rhesuspositiven Blut (nur bei rhesuspositivem Kindsvater möglich), z.B. nach Fehlgeburten, nach Blutungen in der Schwangerschaft, nach intrauterinen Eingriffen und v.a. bei Geburt. Durch Gabe der sog. Rhesusprophylaxe nach Blutungen, Fehlgeburten, nach Geburt usw. kann die Antikörperbildung heute in den meisten Fällen vermieden werden.
Um zu erkennen, ob Antikörper gebildet wurden, wird bei jeder Schwangeren zu Beginn ein Bluttest durchgeführt, der bei rhesusnegativen Frauen mehrmals wiederholt wird. Nur wenn Antikörper in einer bestimmten Konzentration nachgewiesen werden, besteht eine Blutgruppenunverträglichkeit. In diesem Fall sind weitere gezielte Untersuchungen in regelmäßigen Abständen erforderlich, um eine kindliche Gefährdung bzw. Behandlungsbedürftigkeit rechtzeitig zu erkennen. Die Behandlung besteht heute in der direkten Transfusion von rhesusnegativem Blut in den Kreislauf des Kindes oder bei reifem Kind in der umgehenden Entbindung.
Solange keine irregulären Antikörper nachgewiesen werden, und dies ist bei der überwiegenden Mehrzahl der Schwangeren der Fall, besteht auch keine Gefährdung des Kindes.
Ringelrötelninfektion
Ringelröteln, nicht zu verwechseln mit den bekannteren Röteln, sind eine harmlose, wegen der geringen Beschwerden und einem oft nur sehr flüchtigen Hautausschlag oft übersehene Kinderkrankheit, die aber zu einer vorübergehenden Hemmung der Blutneubildung führen kann. Bei einer mütterlichen Infektion kann auch der Fötus infiziert werden, was in ca. 20 % auftritt. Dabei kann es infolge der v.a. im ersten und zweiten Schwangerschaftsdrittels raschen relativen Gewichtszunahme und damit ansteigenden Blutbedarfs zu einer schwerwiegenden Blutarmut des Feten kommen, die v.a. durch Wassereinlagerungen in dessen Körper erkennbar wird. In der Regel reichen 1-2 Bluttransfusionen in die Nabelschnur aus, um diese kritische Phase zu überwinden. Bei rechtzeitig einsetzender Behandlung sind die Chancen für eine weitere ungestörte Entwicklung sehr gut. Fehlbildungen werden durch Ringelröteln nicht verursacht.
Die Ultraschalluntersuchung der Brust kann vor allem bei jüngeren Frauen, die ein erhöhtes familiäres Risiko für Brustkrebs haben oder deren Brust durch die Tastuntersuchung wegen gutartiger Veränderungen (Mastopathie) nicht eindeutig beurteilbar ist, die mit Strahlenbelastung einhergehende Mammographie u.U. ersetzen oder zumindest ergänzen.
Durch eine gezielte Ultraschalluntersuchung des kindlichen Herzens unter Einschluss besonderer Verfahren (Farbdoppler, evtl. Spektraldoppler) lassen sich bis zu 80 % aller angeborenen Herzfehler erkennen bzw. ausschließen, darunter alle Herzfehler, die unmittelbar nach der Geburt einer Behandlung bedürfen. Nicht auszuschließen sind oft kleine isolierte Scheidewanddefekte oder einige seltene Herzfehler wie Fehlabgang der Herzkranzgefäße.
Aus der Diagnose eines Herzfehlers ergeben sich Konsequenzen für die Betreuung des Neugeborenen. So ist es beispielsweise oft notwendig, bis zu einer evtl. erforderlichen Operation die natürliche Verbindung zwischen Herz- und Lungenschlagader, die sich normalerweise nach Geburt schließt, durch Medikamente offen zu halten. Die rechtzeitige Diagnose eines Herzfehlers kann so die Chancen eines herzkranken Kindes durch sofortige adäquate Behandlung u.U. entscheidend verbessern. Das weitere Vorgehen wird den Eltern durch den hinzugezogenen Kinderkardiologen erläutert.
Durch die gezielte Fehlbildungsdiagnostik lassen sich ca. 80 – 90 % aller kindlichen Fehlbildungen erkennen bzw. ausschließen. Chromosomenanomalien wie vor allem das Down-Syndrom sind durch Ultraschalluntersuchung nicht auszuschließen, es lassen sich jedoch auch hier durch den erfahrenen Untersucher in der Mehrzahl der Fälle Hinweiszeichen finden, d.h. ein unauffälliger Befund reduziert das verbleibende Risiko. Nicht zu erkennen sind Veränderungen, die erst im weiteren Verlauf der Schwangerschaft auftreten, z.B. als Folge einer Infektion, oder die nicht zu einer zum Zeitpunkt der Untersuchung erkennbaren Form- oder Strukturveränderung des erkrankten Organs führen.
Die rechtzeitige Diagnose einer kindlichen Fehlbildung oder Erkrankung kann die Chancen des Kindes durch Einleitung einer vorgeburtlichen Behandlung oder (häufiger) durch entsprechende Planung von Geburt und nachgeburtlicher Betreuung (z.B. Operation) verbessern. Ggf. wird das weitere Vorgehen unter Einbeziehung der Eltern mit den entsprechenden Spezialisten des Klinikums Oldenburg besprochen.
Mit dem Verfahren der Dopplerflussanalyse lassen sich Bewegungen, in diesem Fall des Blutes in den Blutgefäßen, darstellen und die Fließgeschwindigkeit messen. Aus der sich während des Herzzyklus ergebenden Geschwindigkeitsverteilung (sog. Dopplerflußkurve oder Dopplerspektrum) ergeben sich Rückschlüsse über die Qualität der Durchblutung von Gebärmutter, Mutterkuchen und ggf. der kindlichen Organe, vor allem des Gehirns und des Herzens.
Mit dieser Methode läßt sich eine drohende kindliche Gefährdung oft Wochen früher als mit anderen Methoden erkennen. Bei bereits eingetretener Unterversorgung, die vom Kind oft über lange Zeit ausgeglichen werden kann, hilft die Dopplerflußanalyse den richtigen Zeitpunkt zur evtl. vorzeitigen Entbindung zu finden, bei der das Neugeborene auf der einen Seite möglichst wenig durch Frühgeburtlichkeit gefährdet wird, andererseits aber durch die Unterversorgung nicht bereits geschädigt wurde.
Die sog. Spektraldoppleruntersuchung kann zu einer umschriebenen Erwärmung des Gewebes führen und wird deshalb im ersten Drittel der Schwangerschaft, in dem der heranwachsende Embryo besonders empfindlich gegen äußere Einflüsse ist, nicht angewendet. Im zweiten und dritten Drittel ist eine Gefährdung nicht mehr anzunehmen, im Interesse maximaler Sicherheit wird diese Untersuchung jedoch auch dann nur bei genau definierten Indikationen durchgeführt.
Die Chorionbiopsie ist die optimale Methode zur Diagnostik vieler erblicher Stoffwechselstörungen. Hinsichtlich Chromosomenanomalien ist die diagnostische Sicherheit etwas niedriger als bei der Fruchtwasseruntersuchung.
Unter Ultraschallsicht wird entweder mittels eines Katheters durch den Gebärmutterhalskanal oder durch die Bauchdecken mit einer Hohlnadel Plazentagewebe entnommen. Dieses wird anschließend wie bei der Fruchtwasserpunktion weiter untersucht.
Nach dem Eingriff wird körperliche Schonung empfohlen.
Die Chorionbiopsie wird ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bedingt durch den meist frühen Untersuchungszeitpunkt liegt das Fehlgeburtenrisiko um 2 %.
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