Anmeldungsanfrage zur "Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (zweitägig)"
11.04.2025 bis 12.04.2025
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Abweichender Ort
Klinikum Oldenburg AöR, FortbildungsinstitutBrandenburger Str. 21a (3. OG)
26133 Oldenburg
Seminarraum 3.07 & 3.08
In diesem Kurs werden die in einer Erwerbsschulung vermittelten Fähigkeiten aktualisiert.
Diese Aktualisierung muss lückenlos alle 5 Jahre wiederholt werden, auch wenn die Tätigkeit (z.B. durch Krankheit oder Erziehungszeit) ruht.
Wenden Sie sich bei Fragen gern an die zuständige Ärztekammer.
Daten:
Fr. 11.04.2025 15:00 – 18:00 Uhr
&
Sa. 12.04.2025 9:00 – 16:00 Uhr
Entsprechend des Curriculums und den Auflagen gemäß § 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) in Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 2018 zum bundesweit anerkannten kombinierten Kurses zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte und MTRA's gemäß Anlage 6 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005 in der Fassung vom 27.06.2012, sowie Anlage A 3_ 1.5 und A 3_3 der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 11.12.2014.
Zusätzliche Hinweise:
Ärzt:innen benötigen diese Fortbildung nur, wenn sie in den Fächern Strahlentherapie oder Nuklearmedizin tätig sind. Alle anderen Fachrichtungen besuchen bitte den Kurs "Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach ehem. Röntgenverordnung". Der Kurs beinhaltet auch die Aktualisierung nach "Röntgenverordnung".
Als Mitarbeitende:r des Klinikums Oldenburg lassen Sie sich bitte von der dienstplanverantwortlichen Person Ihres Bereiches über den Dienstplan anmelden.
Externe Personen können eine Anfrage zur Teilnahme über das Anmeldeformular unterhalb stellen: