Qualitätssicherung

Eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung. Darunter wird die Abbildung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten verstanden.

Patientinnen und Patienten sollen in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Mit diesem Ziel hat der Gesetzgeber den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) mit zahlreichen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung betraut.

Für Krankenhäuser, die die nachfolgenden kardiologischen Eingriffe durchführen, gibt es entsprechende Qualitätsanforderungen. Ziel ist es, damit eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

  • Kathetergestützte Aortenklappeneingriffe (TAVI)

  • Herzschrittmacher-Implantationen

  • Karotis-Revaskularisationen (Eingriffen an der Halsschlagader)

  • Perkutane Koronarinterventionen und Koronarangiographien (z.B. Stent-Implantationen, Ballonaufdehnungen)

  • Kathetergestützte Mitralklappeneingriffe

In einem jährlich erscheinenden Qualitätsbericht informieren die Krankenhäuser über ihre Arbeit und ihre Strukturen. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit. Die Angaben in den Qualitätsberichten lassen sich beispielsweise von Patientinnen und Patienten nutzen, um Krankenhäuser zu vergleichen und das passende auszuwählen.

Susanne Grafmüller

Medizinische Dokumentationsassistentin

grafmueller.susanne@klinikum-oldenburg.de